Psychotherapie als Selbstzahlerleistung

Selbstverständlich können Sie sich auch, unabhängig von Ihrer Versicherung, dazu entscheiden die Kosten für eine psycho-therapeutische Behandlung oder psychologische Beratung selbst zu tragen.

In diesem Fall kann die Psychotherapie in der Regel kurzfristig begonnen werden, da die sonst erforderlichen Formalitäten durch die Beantragung der Therapie bei den Krankenkassen entfallen.

Eine Kostenübersicht meiner einzeltherapeutischen Angebote für Selbstzahler finden Sie hier:

Einzeltherapeutische Leistungen

Weitere Vorteile einer psychotherapeutischen Behandlung als Selbstzahlerleistung sind:

  • Eine privat finanzierte Therapie bleibt auch Privatsache. Ihre Krankenkasse erhält keinerlei Informationen über Ihre Therapie. 
  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur die Behandlung von „Störungen mit Krankheitswert“. Bei privat finanzierten Therapien gibt es keine Voraussetzungen bezüglich des Anlasses für die Aufnahme einer therapeutischen Behandlung. Dementsprechend muss auch keine Krankheitsdiagnose gestellt werden.
  • Sie können selbst in Absprache mit mir sowohl die Anzahl der Sitzungen als auch die Abstände zwischen den Terminen bestimmen.
  • Es besteht eine freie Verfahrenswahl bezogen auf die eingesetzten therapeutischen Methoden, die eine individuellere Abstimmung der Therapie auf ihre Bedürfnisse und Zielsetzungen ermöglicht. So können nicht nur verhaltenstherapeutische Methoden, sondern auch andere Therapieverfahren eingesetzt werden, die durch die Krankenkassen üblicherweise nicht finanziert werden.

Als Psychotherapeutin richten sich meine Honorare für Selbstzahlerleistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) analog zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Es besteht jedoch die Möglichkeit die Therapiekosten unter "außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art" (§ 33 EstG) steuerlich abzusetzen.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne persönlich in meinen telefonischen Sprechzeiten, oder schriftlich über mein Kontaktformular an mich wenden.