Sexualtherapeutische Behandlungen von Paaren werden ebenso wie andere paartherapeutische Leistungen weder von gesetzlichen noch von
privaten Krankenversicherungen übernommen.
Eine Leistungs- und Kostenübersicht meines paartherapeutischen Angebots finden Sie hier: Paartherapeutische Leistungen und Honorare
Paartherapeutische Behandlungen gehören zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und werden Ihnen somit als Selbstzahlerleistung direkt in Rechnung gestellt. Es besteht jedoch die Möglichkeit die Therapiekosten unter "außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art" (§ 33 EstG) steuerlich abzusetzen.
Allgemeine Informationen zu individuellen Gesundheitsleistungen finden Sie hier: Individuelle Gesundheitsleistungen
Als Psychotherapeutin richten sich meine Honorare im Bereich der individuellen Gesundheitsleistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) analog zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
weiteren Fragen können Sie sich gerne persönlich in meinen telefonischen Sprechzeiten, oder schriftlich über mein Kontaktformular an mich wenden.