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Warum ist es für mich als gesetzlich versicherte Person so schwierig einen Therapieplatz zu bekommen?
Diese Seite dient dazu, Sie als gesetzlich versicherte Klientin bzw. Klienten über die Modalitäten unseres Gesundheitssystems im Bereich Psychotherapie sowie Ihre Möglichkeiten bei mir eine psychotherapeutische Behandlung zu beginnen zu informieren.
Hierzu möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über die Fragestellungen geben, die mir häufig gestellt werden:
Was ist der Unterschied zwischen kassenzugelassenen und nicht-kassenzugelassenen Therapeuten?
Kassenzugelassene und nicht-kassenzugelassene psychologische Psychotherapeuten verfügen über dieselbe berufliche Ausbildung und haben nach dem Studium der Psychologie die Zusatzausbildung in einem der therapeutischen Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Analyse) absolviert. Nach Abschluss dieser weiteren mehrjährigen Ausbildung erhalten Psychologische Psychotherapeuten die Approbation sowie den Arztregistereintrag (Link: http://www.psychotherapiesuche.de/pid/rechtliches).
Eine Kassenzulassung ermöglicht den Psychotherapeuten die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Da die Anzahl der Kassenzulassung pro Region begrenzt ist und die Bedarfsplanung zuletzt im Jahr 1999 durchgeführt wurde (Genauere Informationen finden Sie hier im Spiegelartikel: http://www.spiegel.de/gesundheit/psychologie/psychotherapie-warum-es-zu-wenige-psychologen-in-deutschland-gibt-a-820748.html) ist es für Psychotherapeuten, die in den letzten zehn Jahren ihre Ausbildung abgeschlossen haben, außerordentlich schwierig einen Kassenzulassung zu erhalten. Diese können mittlerweile insbesondere in den Großstädten nur erworben werden, wenn sie mit hohen Summen einem Therapeuten, der seine ganze Zulassung oder einen halben Versorgungsauftrag abgibt, abgekauft werden. Dies ist der Grund warum viele Psychotherapeuten - wie auch ich - keine Kassenzulassung durch eine freie Vergabe der Kassensitze mehr erhalten können und daher in einer Privatpraxis arbeiten.
Ich spreche hier für viele Kollegen, dass es nicht unser Wunsch ist, gesetzlich versicherte Patienten und Patientinnen nicht zu behandeln, sondern wir es einfach nicht können, da keine neuen Kassenzulassungen, die dem aktuellen Bedarf an Psychotherapie entsprechen würden, geschaffen werden.
Inanspruchnahme von Sitzungen in meiner Privatpraxis:
Aus den oben beschriebenen Gründen arbeite ich als Psychotherapeutin in einer Privatpraxis und kann Sie, wenn Sie gesetzlich versichert sind, leider nur im Rahmen von Selbstzahlerleistungen behandeln.
Eine Kostenübersicht über meine Beratungsleistungen auf Selbstzahlerbasis finden Sie unter folgendem Link: