Sexualtherapeutische Leistungen - Einzelpersonen
Da ich eine Privatpraxis habe, werden die Kosten für die sexualtherapeutische Behandlungen in meiner Praxis in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Sexualberatung und Sexualtherapie gehören zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und werden Ihnen somit als Selbstzahlerleistung direkt in Rechnung gestellt.
Eine Kostenübersicht finden Sie hier: Einzeltherapeutische Leistungen
Es besteht die Möglichkeit die Therapiekosten unter "außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art" (§ 33 EstG) steuerlich abzusetzen.
Allgemeine Informationen zu individuellen Gesundheitsleistungen finden Sie hier: Individuelle Gesundheitsleistungen
Als Psychotherapeutin richten sich meine Honorare für die individuellen Gesundheitsleistungen nach der Gebührenordnung für Psycho-therapeuten (GOP) analog zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne persönlich in meinen telefonischen Sprechzeiten, oder schriftlich über mein Kontaktformular an mich wenden.